
Finanzierung
Wer bezahlt die Pflege zuhause in Delmenhorst?
Krankenkasse, Pflegekasse, Entlastungsbetrag, Sozialhilfe: Delme-Care erklärt, welche Stelle welche Leistung übernimmt.
Kurz erklärt
Wie wird ambulante Pflege finanziert?
Ambulante Pflege wird in Deutschland aus mehreren Töpfen bezahlt. Delme-Care in Delmenhorst rechnet die meisten Leistungen direkt mit Krankenkasse oder Pflegekasse ab, sodass Patienten wenig selbst vorstrecken müssen.
Welche Stelle zahlt, hängt von der Leistung ab: Medizinische Versorgung bezahlt die Krankenkasse, Pflege und Haushalt die Pflegekasse. Wo beides nicht reicht, gibt es Sozialhilfe.
Die Beträge der Pflegekasse ändern sich regelmäßig. Delme-Care nennt deshalb keine Euro-Beträge auf dieser Seite, sondern rechnet im Erstgespräch mit den aktuellen Werten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Kostenträger
Welche Kostenträger gibt es für die Pflege durch Delme-Care?
Fünf Stellen kommen für Patienten von Delme-Care in Delmenhorst infrage. Meist werden mehrere kombiniert.
Krankenkasse (SGB V)
Die Krankenkasse bezahlt die häusliche Krankenpflege, die ein Arzt verordnet: Injektionen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Messungen. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Pflegekasse (SGB XI)
Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 entweder Pflegegeld an eine private Pflegeperson oder Pflegesachleistungen an den Pflegedienst. Beides lässt sich kombinieren: Was Delme-Care nicht verbraucht, wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag zu, der mit Delme-Care für Betreuung und Haushaltshilfe verrechnet wird.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Fällt eine pflegende Angehörige aus, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 ein eigenes Jahresbudget für die Vertretung durch Delme-Care.
Sozialhilfe (SGB XII)
Reichen die eigenen Mittel nicht, übernimmt der Sozialhilfeträger die Hilfe zur Pflege. Delme-Care hilft beim Antrag beim Sozialamt Delmenhorst.
Private Mittel
Alles, was keine Kasse übernimmt, tragen Patienten oder Angehörige selbst. Delme-Care rechnet das vor Beginn der Versorgung durch, damit die Summe vorher feststeht.
Übersicht
Welche Leistung bezahlt welche Stelle?
Die Übersicht zeigt die Zuordnung, die bei Delme-Care in Delmenhorst für die meisten Patienten gilt.
| Leistung | Kostenträger | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Häusliche Krankenpflege | Krankenkasse (SGB V) | Ärztliche Verordnung |
| Grundpflege | Pflegekasse (SGB XI) | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Hauswirtschaft und Betreuung | Pflegekasse, Entlastungsbetrag | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Verhinderungspflege | Pflegekasse (§ 39 SGB XI) | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Hilfe zur Pflege | Sozialhilfeträger (SGB XII) | Bedürftigkeit |
| Zusätzliche Wünsche | Private Mittel | Vereinbarung mit Delme-Care |
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Was Patienten und Angehörige Delme-Care in Delmenhorst am häufigsten fragen, steht hier. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie unter 04221 45 77 220 an.
Muss ich bei Delme-Care in Vorkasse gehen?
Delme-Care rechnet Leistungen der Kranken- und Pflegekasse direkt mit den Kassen ab. Patienten in Delmenhorst zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung und vereinbarte private Leistungen.
Was passiert, wenn die Pflegesachleistung nicht reicht?
Dann prüft Delme-Care mit Ihnen den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt Delmenhorst. Erst wenn alle Töpfe ausgeschöpft sind, geht es um private Mittel.
Hilft Delme-Care beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Delme-Care hilft in Delmenhorst beim Antrag bei der Pflegekasse und bereitet den Besuch des Medizinischen Dienstes mit Ihnen vor. Auch bei einem Antrag auf Höherstufung.
Wo finde ich die aktuellen Beträge der Pflegekasse?
Die aktuellen Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit. Delme-Care rechnet im Erstgespräch mit diesen Werten und zeigt Ihnen die Aufstellung.
Bekomme ich von Delme-Care eine Kostenübersicht vor Beginn?
Vor dem ersten Einsatz bekommen Patienten in Delmenhorst von Delme-Care eine schriftliche Aufstellung: Was zahlt die Kasse, was bleibt übrig. Ohne Aufstellung beginnt keine Versorgung.
